Ref. AF-3: Haus - Calella de Palafrugell • HUTG-069357-88 AF-3 CALELLA DE PALAFRUGELL 8 PAX
Doppelhaushälfte mit Pool in Calella
Haus
MIETEN
Land / Provinz
Spanien - Gerona / Girona
Stadt und Zone
Calella de Palafrugell - Centro
Kapazität
4 schlafzimmer / 8 personen
Wohnfläche
150 m2
Pool
Ja - Gemeinschaft
Mieten
Merkmale
Beschreibung
Schöne Doppelhaushälfte in der Nähe vom Zentrum von Calella de Palafrugell, Costa Brava, nur 750 Meter vom Strand entfernt.
Verteilt auf drei Etagen in einer angenehmen Anlage mit Pool in Calella de Palafrugell.
Eingang zum Haus durch den Privat-Garten.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Wohn-Esszimmer mit Zugang zur Terrasse, eine geräumige voll ausgestattete Küche und ein WC.
Im ersten Stock finden wir ein komplettes Badezimmer und 2 Doppelzimmer, eines mit 1 Doppelbett und Terrasse und das andere mit 2 Einzelbetten.
Auf der obersten Etage befindet sich ein weiteres Badezimmer und 2 Doppelzimmer, eines mit Doppelbett und Terrasse mit Meerblick und und das andere mit 2 Einzelbetten.
Es verfügt über WIFI und Klimaanlage im Wohnzimmer und im Hauptschlafzimmer im zweiten Stock.
Das Haus liegt 750 Meter vom Strand und etwa 500 Meter von allen Dienstleistungen und dem Zentrum entfernt.
Kapazität für 8 Personen.
Der Zugang zum Gemeinschaftspool erfolgt vor dem Gartentor über eine wenig befahrene Straße.
Der Kamin ist dekorativ, nicht funktional.
Der Zugang zum Gemeinschaftspool befindet sich direkt vor dem Haus, eine kleine wenig befahrene Strasse muss dazu überquert werden.
Der Kamin ist dekorativ, nicht funktional.
Wir erinnern Sie daran, dass Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen sind und gegen einen Aufpreis von 10 € pro Person für Bettwäsche und 10 € pro Person für Handtücher gemietet werden können. Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse mit, damit wir bei Ihrer Ankunft alles für Sie bereithalten können.
Bei Zweifeln oder Fragen zu dieser Immobilie zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen bei der Befüllung von Schwimmbädern und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der Gärten und Schwimmbäder noch mögliche Einschränkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zuständigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeinträchtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von Entschädigung führt.