Ref. O-1: Appartement - Calella de Palafrugell • HUTG-008955 O-1 CALELLA DE PALAFRUGELL 6PAX
Ruhig, in der nähe vom Strand und mediterranisch
Appartement
MIETEN
Land / Provinz
Spanien - Gerona / Girona
Stadt und Zone
Calella de Palafrugell - La torre
Kapazität
4 schlafzimmer / 6 personen
Wohnfläche
90 m2
Pool
Ja - Gemeinschaft
Mieten
Merkmale
Beschreibung
Schöne Erdgeschosswohnung in einer ruhigen Gemeinschaft mit Pool in Calella de Palafrugell.
Es ist eine Wohnung mit vielen Vintage-Stil Details und verfügt über ein geräumiges Wohnzimmer mit Ausgang zu einer großen Terrasse mit Blick auf den Pool, große komplett ausgestattete Küche mit Frühstückstisch, 1 Suite, 1 Doppelzimmer, 2 Einzelzimmer und 1 separater Bad.
Die Gemeinschaft ist relative klein, mit Pool, auch Kinderbecken und einen kleinen Pinienwald-Garten.
Nahe dem Zentrum und Canadell Strand in Calella.
Im Sommer gibt es einen kleinen Supermarkt in der Nähe der Wohnung.
Parkplatz in Gemeinschaftsgarage.
Gemeinschaftswifi. Wir nehmen keine Verantwortung für die Schnelligkeit oder die korrekte Funktionierung des Systems.
Bitte beachten Sie, dass Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen sind. Diese können jedoch gegen eine Gebühr von 10 € pro Person für Bettwäsche und 10 € pro Person für Handtücher bei uns gebucht werden
Für weitere Fragen zu diesem Objekt wenden Sie sich bitte an uns an.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen bei der Befüllung von Poolanlagen und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der Gärten und Pools noch mögliche Einschränkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zuständigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeinträchtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von Entschädigung führt.