Ref. AV-1: Appartement - Calella de Palafrugell • HUTG-023878 AV-1 CALELLA DE PALAFRUGELL 6 PAX
Apartment mit Pool nur 400 Meter vom Strand entfernt
Appartement
MIETEN
Land / Provinz
Spanien - Gerona / Girona
Stadt und Zone
Calella de Palafrugell - La torre
Kapazität
3 schlafzimmer / 6 personen
Wohnfläche
90 m2
Pool
Ja - Gemeinschaft
Mieten
Merkmale
Beschreibung
Dieses Apartment gehört zu den beliebtesten Apartments in unserem Ferienkatalog. Es verfügt über alle Eigenschaften, die man für einen entspannten Urlaub braucht: einen tollen Ausblick von der Terrasse auf die Anlage und das Dorf, ein wenig Meerblick, Pool, Tennisplatz, privater Parkplatz in der Tiefgarage der Anlage mit direktem Zugang von der Garage zum Hausflur und das Beste: es befindet sich nur 400 Meter vom Strand und dem Zentrum entfernt, so dass man auf das Auto auch gut verzichten kann.
Das Apartment ist sehr geräumig und verfügt über 3 Schalfzimmer und 2 Badezimmer. Die Terrasse bietet genug Platz um draussen zu essen und den Ausblick zu geniessen.
Hervorragende Anlage mit grossem Garten, Pool und auch Tennisplatz.
Bitte beachten Sie, dass Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen sind. Diese können jedoch gegen eine Gebühr von 10 € pro Person für Bettwäsche und 10 € pro Person für Handtücher bei uns gebucht werden
Bei näheren Fragen zum Feriendomizil können Sie uns gerne kontaktieren.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen bei der Befüllung von Poolanlagen und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der Gärten und Pools noch mögliche Einschränkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zuständigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeinträchtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von Entschädigung führt.