Bei näheren Fragen zu diesem Feriendomizil können Sie uns gerne kontaktieren.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß Gesetzesdekret 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen beim Befüllen von Schwimmbädern und beim menschlichen Konsum. Aufgrund dieser Ausnahme können wir den korrekten Zustand der Gärten und Schwimmbäder nicht garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març