Ref. K-4: Appartement - Calella de Palafrugell • HUTG-006497 K-4 CALELLA DE PALAFRUGELL 4 PAX
Apartment mit Pool und WIFI
Appartement
MIETEN
Land / Provinz
Spanien - Gerona / Girona
Stadt und Zone
Calella de Palafrugell - El Golfet
Kapazität
2 schlafzimmer / 4 personen
Wohnfläche
69 m2
Pool
Ja - Gemeinschaft
Mieten
Merkmale
Beschreibung
Apartment im ruhigen Viertel "El Golfet" in Calella de Palafrugell, Costa Brava.
Es hat eine Kapazität für 4 Personen und ist nur 10 Minuten Fußweg vom nächsten Strand (Golfet Strand) und nur 5 Minuten mit dem Auto vom Stadtzentrum entfernt.
(Vom Golfet-Strand gibt es eine Küstenpromenade, die bis zum Zentrum führt).
Die Wohnung befindet sich in einer kleinen und familiären Apartment-Anlage mit Gemeinschafts-Pool- und Garten. Sie liegt im 1. Stockwerk und verfügt über 2 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, komplett eingerichtete Küche, Wohn- und Esszimmer mit Zugang zur Terrasse mit Meerblick.
Die Anlage besteht aus 2 Gebäudeteilen. Der Pool befindet sich am anderen Gebäude, Um zum Pool zu gelangen, muss eine kleine Strasse überquert werden. Da die Anlage in einer Sackgasse liegt, gibt es kaum Verkehr.
Ein Privatparkplatz ist in der Gemeinschaftsgarage vorhanden. .
Gemeinschaftlich genutztes W-Lan vorhanden. Wir sind nicht verantwortlich für die Geschwindigkeit oder das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems.
Bitte beachten Sie, dass Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen sind. Diese können jedoch gegen eine Gebühr von 10 € pro Person für Bettwäsche und 10 € pro Person für Handtücher bei uns gebucht werden
Für weitere Fragen zu dieser Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen bei der Befüllung von Poolanlagen und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der Gärten und Pools noch mögliche Einschränkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zuständigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeinträchtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von Entschädigung führt.