Penthouse direkt am Meer in Sa Riera, Ferienwohnung
Appartement
MIETEN
Land / Provinz
Spanien - Gerona / Girona
Stadt und Zone
Begur - Sa Riera
Kapazität
3 schlafzimmer / 6 personen
Wohnfläche
80 m2
Pool
Nein
Mieten
Merkmale
Beschreibung
Penthouse am Strand von Begur Sa Riera, Costa Brava, 5 Autominuten vom Zentrum von Begur entfernt.
Terrasse mit fantastischem Blick auf die Medes-Inseln.
Kapazität für 6 Personen, 3 Schlafzimmer.
Teilweise renoviert. Verteilt in ein Wohn-Esszimmer mit Zugang zu einer schönen Terrasse mit Blick auf den Strand von Sa Riera, eine renovierte und voll ausgestattete Küche, ein Badezimmer mit Dusche und 3 Doppelzimmer, eine Suite mit einem Badezimmer mit Dusche und Zugang zur Terrasse, eine andere mit zwei Einzelbetten und das dritte mit Etagenbetten.
Zugang zur Wohnung über eine Treppe.
Haustiere werden nicht akzeptiert.
Ferienwohnung, 1-2 oder 3 Monate
Preis 3 Monate, 9.100 € + 2 Monate Kaution.
Preis für den Monat August 4.965 € + 2 Monatskaution.
Preis für den Monat Juli €3.545 + 2 Monate Anzahlung.
Preis für Juni oder September 1.940 € + 2 Monate Kaution.
Im Preis inbegriffen: I.B.I + Gemeinschaftskosten.
Wasser-, Strom- und Endreinigungskosten NICHT inbegriffen.
Steuern (ITP + AJD): 0,50 % des Mietbetrags.
Andere Miettermine auf Anfrage.
Fernsehen und 3G-Internetdienst können aufgrund der schlechten Abdeckung in der Region nicht garantiert werden
Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen bei der Befüllung von Schwimmbädern und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der Gärten und Schwimmbäder noch mögliche Einschränkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març
Dürresituation.
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zuständigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeinträchtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von Entschädigung führt